Ob diese Überlegung, also der Versuch, eine theoretische Wissenschaft zu definieren, in sich gesehen eine Berechtigung hat, lässt sich ganz leicht ermitteln. Diese intellektuelle Überlegung, die sich allein in dem Urteil, ob ihre Daseinsberechtigung legitimiert ist, ausdrücklich erfährt, wird an dem eigentlichen Verhältnis zur allgemeinen Bereicherung gemessen.
In diesem Sinne also, zielt diese Bereicherung darauf ab, den Erkenntnisstand in leicht verständlicher Form, wenn auch gewisse Nähe dazu gegeben sind, Unverständnis zu suggerieren, allein von blinder Überzeugung, exakt zu beschreiben. Wir besitzen im aktuellen Wissen die Evidenz, diesen Sachverhalt in einer Systematik, die uns in gewisser Weise vorgegeben ist, und sei sie noch von solch verschiedenen Eindrücken beeinflusst, gekonnt darzustellen.
In diesem Wissen, das uns die Gewissheit gibt, wie wir in gemeinüblicher Redeweise sagen würden, erfährt sich jedoch außerhalb dieser Systematik durch die allgemeinen Wissensakte der Überzeugung, die zugleich vom subjektiven Urteil beeinflusst werden. Es sei jedoch die klare Erkenntnis von früherer Evidenz als Erinnerung gegeben, wodurch wir in der Funktion allgemein annehmen können, dass es im geänderten Sinne als Wahrscheinlichkeit einer Meinung oder Vermutung, eine vernünftige oder begründete Annahme geben könnte. Diese Beziehung sei hier im systematischen Zusammenhang unserer inneren Wahrnehmung im theoretischen Sinne wesentlich.
Dies sei nicht nur bloß ein ästhetischer Schachzug, sondern im gegebenen Ausmaße rein wissenschaftlich betrachtet, in ihrem Zweck schlechthin als reinste Verkörperung der Einheit, eine Darstellung der Mittel, um der Erforschung der Gesetzmäßigkeiten und zugleich unserem Wissen im größtmöglichen Umfange Raum zu geben.